Pflicht zum Heizungstausch kommt wohl: Was bedeutet das genau?

Pflicht zum Heizungstausch kommt wohl: Was bedeutet das genau?

Stephan Brauer GmbH
von Stephan Brauer GmbH
25. Mai 2023

Was Hausbesitzer über das geplante neue Heizungs-Gesetz aktuell wissen müssen, erklärt Stephan Brauer, Geschäftsführer der Stephan Brauer GmbH. „Gerne beraten wir individuell.“

Für Deutschlands Hausbesitzer und Wohnungseigentümer ist es derzeit ein wichtiges Thema: Die Pflicht zum Austausch alter Öl- und Gasheizungen soll kommen. Doch was bedeutet das genau und für wen gilt sie? Die Stephan Brauer GmbH erreichen häufig Anfragen, die das neue Gesetz betreffen. Von „betrifft mich das Gesetz“, bis zu, „soll ich mir noch schnell eine Gasheizung einbauen“, reicht das Spektrum. „Im Beitrag erklären wir deshalb den aktuellen Stand des geplanten Gebäudeenergiegesetzes“, sagt der Meister für Elektroinstallation, Heizungsbau und Sanitärinstallation Stephan Brauer. „Nur so viel vorab: Nicht alle Besitzer von Gas- und Ölheizungen sind aktuell von einer Tauschpflicht betroffen.“

Neues Gebäudeenergiegesetz gilt voraussichtlich ab 1. Januar 2024: Stephan Brauer GmbH informiert

Für Neubauten gilt: Ab 1. Januar 2024 soll jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. „Das bedeutet, reine Gasheizungen oder Ölbrennwertkessel können zu diesem Zeitpunkt nicht mehr eingebaut werden“, berichtet Stephan Brauer. „Stattdessen können Hausbesitzer beispielsweise Heizungen mit Wärmepumpen oder auch Hybridheizungen einbauen.“ Bei Hybridheizungen werde dann hauptsächlich mit der Wärmepumpe geheizt und an besonders kalten Tagen auf einen fossilen Brennstoff zurückgegriffen oder auf Holz bzw. Pellets. „Oft höre ich die Frage, ob es sich lohnt, schnell vor Januar noch eine Gasheizung einzubauen“, sagt Stephan Brauer und warnt vor einem Schnellschuss: „Hierzu ist es wichtig zu wissen, dass der Gaspreis aufgrund der CO2-Steuer ab 2027 weiter schrittweise steigen wird.“

Zukunftsfähig Heizen für Kalkar und Umgebung: Stephan Brauer berät

Heizungsbaumeister Stephan Brauer rät: Übergangsregelungen für Bestandsgebäude im Blick behalten

Für diejenigen, die derzeit noch mit Gas oder Öl heizen, gibt es Übergangsregelungen. „Die Austauschpflicht für alte Gasthermen und Ölheizungen gilt erst ab einem Alter der Heizungsanlagen von 30 Jahren. – Jüngere, funktionstüchtige Gas- und Ölheizungen, müssen zunächst nicht ausgetauscht werden“, erklärt Brauer. Hausbesitzerinnen und Besitzer über 80 Jahren sind grundsätzlich von der Austauschpflicht ausgenommen. Auch dann, wenn die Heizungsanlage älter als 30 Jahre ist. „Hier greift die Austauschpflicht innerhalb von zwei Jahren erst, wenn das Haus verkauft oder überschrieben wird“, so Brauer.

Kaputte Heizungen dürfen weiter repariert werden

„Auch defekte Heizungen müssen nicht sofort ersetzt werden. Sie dürfen repariert werden“, sagt Stephan Brauer. „Dies bieten wir mit der Stephan Brauer GmbH auch in den nächsten Jahren weiterhin an.“ Gehen die Heizungen irreparabel kaputt, gibt es eine Übergangsfrist von drei Jahren. Dann gilt auch hier die gleiche 65-Prozent-Regel wie bei Neubauten. Gaskessel dürfen also nur in Kombination mit erneuerbaren Energien eingebaut werden.

Wer Fragen zur eigenen Heizung hat oder von der 30 Jahre Regelung betroffen ist, kann sich gerne bei der Stephan Brauer GmbH melden. „Wir beantworten gerne alle Fragen und finden gemeinsam eine geeignete Lösung“, verspricht Stephan Brauer und macht Mut: „In vielen Fällen gibt es für solche Sanierungen auch Fördermittel. Diese beantragen wir gerne für unsere Kundinnen und Kunden.“

Heizungstausch: Alles aus einer Hand inkl. Fördermittelberatung

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